BERNSTEINSEE VELTEN

BERNSTEINSEE VELTEN2024-01-23T10:20:36+01:00

EINE OASE DIREKT BEI BERLIN

Der Bernsteinsee in Velten ist eine kleine Oase nördlich vor den Stadttoren Berlins. Mit einer Länge von 750 m und einer Breite von 170 m ist der Bernsteinsee ideal zum Erfrischen und immer einen Ausflug wert. Die weitreichenden Liegewiesen oder auch sandige Liegestellen lassen die Herzen der Badegäste höher schlagen. wer jedoch aktiv werden möchte, kann auch Wakeboard oder Wasserski fahren oder Beachvolleyball spielen.

BADEN IM SOMMER

Der Veltener Bernsteinsee punktet während der Saison täglich von 10 bis 20 Uhr mit einem überwachten Badebereich. Die Bademeister vor Ort haben alles im Blick und für Nichtschwimmer gibt es Bojen, die kennzeichnen, wie weit sie ins Wasser gehen können. Wenn die Kinder eine Badepause brauchen, können sie im Sand Kleckerburgen bauen oder sich auf dem Spielplatz austoben.

SPAZIEREN IM WINTER

Vom 1. November bis 31. März ist das Seegelände täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit für Spaziergänger geöffnet. Das Baden ist dann jedoch verboten.

ANGELN AM BERNSTEINSEE

In der Badesaison ist das Angeln am Bernsteinsee leider nicht erlaubt. Außerhalb der Badesaison besteht jedoch die Möglichkeit, eine Angelkarte bei der REG zu erhalten.

Preistabelle für Angelkarten:

Tageskarte Wochenkarte Saisonkarte
(jeweils von 16.09-31.12 und vom 01.01-14.05)
15,00 € 40,00 € 75,00 €

DER SEE UND DER BERNSTEIN

Der Kiessee entstand in den 1970er Jahren im Zuge des Autobahnbaus. Der Fund von Bernstein bei der Sanierung und Renaturierung des Sees war für die Namensgebung bezeichnend. Daher heißt er Bernsteinsee. Betreiber des Bernsteinsees ist seit 2013 die städtische REG-Velten mbH im Auftrag der Stadt Velten.

NEWS / AKTUELLES

ERLEBEN

Bernsteinsee Velten - Volleyball
Bernsteinsee Velten - Wakeboard
Bernsteinsee Velten - Gastronomie

UNSERE REGELN

Hier finden Sie unsere Regeln und Geschäftsbedingungen.

  1. Die Geschäfts- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im und am Bernsteinsee einschließlich seines Umfeldes. Sie gilt also innerhalb des gesamten eingezäunten Objektes.

  2. Mit dem Betreten des Objektes erkennt der Besucher die nachfolgenden Bestimmungen der Geschäfts- und Badeordnung an. Er verpflichtet sich, den Weisungen des Aufsichts- und Ordnungspersonals Folge zu leisten.

  3. Die Einrichtungen am Bernsteinsee sollen der Erholung, dem Baden und der Freizeitgestaltung dienen.

  4. Das Betreten des Objektes mit Tieren (Hunden, Katzen u.a.) ist grundsätzlich verboten.

  5. Das Baden und Schwimmen wird nur innerhalb der durch Bojen gekennzeichneten Bereiche überwacht und nur während der Öffnungszeiten beaufsichtigt. Die Rettungsstation ist bei ausgehängter Fahne besetzt.

  6. Nichtschwimmer dürfen nur innerhalb des abgezäunten Gebietes mit Schwimmhilfen (z.B. Schwimmflügel) baden.

  7. Das gesamte Nordufer und das Biotop sind Laich- und Vogelschutzgebiete. Das Betreten ist grundsätzlich untersagt.

  8. Das Angeln ist im gesamten abgezäunten Gebiet des Bernsteinsees nicht gestattet.

  9. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Fundsachen sind beim Schwimmmeister abzugeben.

  10. Besucher, die gegen die Geschäfts- und Badeordnung verstoßen, erhalten ein Platzverweis und Hausverbot.

  11. Wer sich ohne gültige Eintrittskarte auf dem Gelände aufhält oder gegen die Geschäfts- und Badeordnung verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 30,00 Euro belegt und Punkt 10 wird angewendet.

  12. Abfälle und Glas sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen!

  13. Bei der Benutzung der Sanitäranlagen ist jeder Besucher aufgefordert, diese im sauberen Zustand zu belassen.

  14. Die Beschädigung von Absperrungen, Einzäunungen, Anlagen, Beleuchtungen u.a. stellt einen Verstoß gegen die Geschäfts- und Badeordnung dar und wird nach dem Verursachungsprinzip geahndet.

  15. Das Rauchen in Wald Nähe regelt die Waldbrand-Warnstufe. (Umgang mit offenem Feuer ist strengstens verboten)
  16. Das Befahren des Objektes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet. Ausnahmen sind gesondert durch die Vergabe von Zufahrtsberechtigungen geregelt.

  17. Versorgungsfahrzeugen wird die Zufahrt gewährt.

  18. Im Allgemeinen gilt die StVO!

  19. Das Befahren mit Fahrrädern ist unter Beachtung und Rücksichtnahme auf andere Besucher nur auf den befestigten Wegen zulässig.

  20. Das Radfahren im Strandbereich und auf den Liegewiesen ist untersagt.

  21. Windsurfing und motorisierte Wasserfahrzeuge sind nicht erlaubt!

  22. Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigene Gefahr.

  23. Campen ist im gesamten abgezäunten Gebiet untersagt.

  24. Kinder unter 7 Jahren erhalten zum Gebiet rund um den Bernsteinsee nur Zugang in Begleitung eines Volljährigen.

  25. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

  26. Eltern haften für ihre Kinder.

  27. Dem gesondert erstellten Hygienekonzept für dem Bernsteinsee ist ebenfalls Folge zu leisten.
ÖFFNUNGZEITEN

Der Bernsteinsee Velten ist täglich von 10.00 – 20:00 uhr geöffnet

UNSERE PREISE

Preise Parkplatznutzung:

PKW

3,00 €

Motorrad

3,00 €

Preise Bernsteinsee Strandbad:

Kinder bis 6 Jahre

frei€

Kinder / Jugendliche ab 7 bis einschließlich 16 Jahre

1,50 €

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis

2,00 €

Erwachsene

3,00 €

Abendtarife (Ab 17 Uhr):

Kinder / Jugendliche ab 7 bis einschließlich 16 Jahre

1,00 €

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis

1,00 €

Erwachsene

2,00 €

Saisonkarten 2022:

Kinder / Jugendliche ab 7 bis einschließlich 16 Jahre

20,00 €

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis

30,00 €

Erwachsene

50,00 €

Saisonkarten erhalten Sie direkt bei der REG-Velten, Viktoriastr. 12, 16727 Velten.

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